Der Vorstand des Tischtennis-Stadtverbandes Magdeburg e.V. lädt frist- und satzungsgemäß
alle Mitgliedsvereine des Stadtverbandes zum 9.Stadttag des Tischtennis-Stadtverbandes
Magdeburg ein. Jeder Verein ist verpflichtet, den Vorsitzenden oder einen Vertreter des
Tischtennisvereins / der Tischtennisabteilung zur Teilnahme zu delegieren. Vereine mit mehr
als 20 Mitgliedern haben mehrere Sportfreunde entsprechend des festgelegten
Delegiertenschlüssels zu delegieren. Die Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse
sind als Teilnehmer des Stadttages zu delegieren. Die Tagesordnung ist wie folgt
vorgesehen:
Austragungstermin: Donnerstag, 14. Dezember 2023 18:00 Uhr
Meldung der Delegierten bis 10.12.2023 beim Vorsitzenden
Austragungsort: „Zur Klappermühle“, Brenneckestraße 34, 39118 Magdeburg
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung
- Feststellen der Anwesenheit und der vertretenen Stimmen 3.Totengedenken
- Bestätigung des Protokolls des 8. Stadttages
- Berichte des Vorstandes
- Bericht des Finanzwarts
6 . Bericht des Sportwarts
7 . Bericht des Jugendwarts - Bericht des Rechtsausschusses
- Aussprache zu den Berichten
- Bericht des Kassenprüfers
- Entlastung des Vorstandes
- Ehrungen
- Wahl des Wahlausschusses
- Wahl des Vorstandes
- Wahl des Sportausschusses
- Wahl des Stadtrechtsausschusses
- Wahl der Kassenprüfer
- Anträge an den Stadttag
- Haushaltsplan/Rahmenplan
- Informationen und Verschiedenes
Nach der Entlastung des Vorstandes wird ein Imbiss gereicht
Anträge (Anträge zur Satzungsänderung siehe § 19) zur Tagesordnung müssen mindestens
10 Tage bis 04.12.2023 vor dem Stadttag schriftlich mit Begründung beim Vorstand des
Stadtverbandes Tischtennis Magdeburg e.V. eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind die Mitglieder, die ständigen Ausschüsse und der Vorstand.
Dringlichkeitsanträge bedürfen zu Ihrer Behandlung eine 2/3-Mehrheit der auf dem Stadttag
vertretenen Stimmen.
Aufgrund von Dringlichkeitsanträgen dürfen keine Satzungsänderungen beschlossen werden.
Anträge zur Satzungsänderung sind innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe des
Sitzungstermins für den Stadttag schriftlich mit Begründung beim Vorstand einzureichen.
Satzungsänderungen bedürfen generell einer 2/3-Mehrheit aller auf dem Stadttag vertretenen
Stimmen