Einberufung 9.Stadttag des TTSVMD


Der Vorstand des Tischtennis-Stadtverbandes Magdeburg e.V. lädt frist- und satzungsgemäß
alle Mitgliedsvereine des Stadtverbandes zum 9.Stadttag des Tischtennis-Stadtverbandes
Magdeburg ein. Jeder Verein ist verpflichtet, den Vorsitzenden oder einen Vertreter des
Tischtennisvereins / der Tischtennisabteilung zur Teilnahme zu delegieren. Vereine mit mehr
als 20 Mitgliedern haben mehrere Sportfreunde entsprechend des festgelegten
Delegiertenschlüssels zu delegieren. Die Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse
sind als Teilnehmer des Stadttages zu delegieren. Die Tagesordnung ist wie folgt
vorgesehen:
Austragungstermin: Donnerstag, 14. Dezember 2023 18:00 Uhr
Meldung der Delegierten bis 10.12.2023 beim Vorsitzenden
Austragungsort: „Zur Klappermühle“, Brenneckestraße 34, 39118 Magdeburg
Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Feststellen der Anwesenheit und der vertretenen Stimmen 3.Totengedenken
  3. Bestätigung des Protokolls des 8. Stadttages
  4. Berichte des Vorstandes
  5. Bericht des Finanzwarts
    6 . Bericht des Sportwarts
    7 . Bericht des Jugendwarts
  6. Bericht des Rechtsausschusses
  7. Aussprache zu den Berichten
  8. Bericht des Kassenprüfers
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Ehrungen
  11. Wahl des Wahlausschusses
  12. Wahl des Vorstandes
  13. Wahl des Sportausschusses
  14. Wahl des Stadtrechtsausschusses
  15. Wahl der Kassenprüfer
  16. Anträge an den Stadttag
  17. Haushaltsplan/Rahmenplan
  18. Informationen und Verschiedenes

    Nach der Entlastung des Vorstandes wird ein Imbiss gereicht
    Anträge (Anträge zur Satzungsänderung siehe § 19) zur Tagesordnung müssen mindestens
    10 Tage bis 04.12.2023 vor dem Stadttag schriftlich mit Begründung beim Vorstand des
    Stadtverbandes Tischtennis Magdeburg e.V. eingereicht werden.
    Antragsberechtigt sind die Mitglieder, die ständigen Ausschüsse und der Vorstand.
    Dringlichkeitsanträge bedürfen zu Ihrer Behandlung eine 2/3-Mehrheit der auf dem Stadttag
    vertretenen Stimmen.
    Aufgrund von Dringlichkeitsanträgen dürfen keine Satzungsänderungen beschlossen werden.
    Anträge zur Satzungsänderung sind innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe des
    Sitzungstermins für den Stadttag schriftlich mit Begründung beim Vorstand einzureichen.
    Satzungsänderungen bedürfen generell einer 2/3-Mehrheit aller auf dem Stadttag vertretenen
    Stimmen